Jeder Investor sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Betriebskosten ein wesentlicher Bestandteil des Immobilienbesitzes sind. Diese laufenden Kosten, die für die beabsichtigte Nutzung und Instandhaltung einer Immobilie anfallen, können die Rentabilität einer Investition erheblich beeinflussen. Crowdhouse, eine führende Immobilienplattform in der Schweiz, bietet wertvolle Einblicke in die effektive Steuerung von Betriebskosten.
Laut Crowdhouse umfassen die Betriebskosten ein breites Spektrum von Ausgaben wie die Reinigung von Treppenhäusern, die Abfallentsorgung und die Wasserversorgung. Diese Kosten fallen zwar in erster Linie in die Zuständigkeit des Eigentümers, können aber unter bestimmten Bedingungen teilweise auf die Mieter umgelegt werden. Es ist jedoch wichtig, zwischen Betriebskosten und Nebenkosten zu unterscheiden, da nicht alle Kosten auf die Mieter umgelegt werden können.
Einmalige Kosten, wie Reparaturen, Instandhaltung oder die Anschaffung von Rauchmeldern, können nicht als Betriebskosten eingestuft werden und müssen vom Eigentümer getragen werden. Ebenso sind Steuern, Zinsen für die Immobilienfinanzierung und die anteiligen Betriebskosten für leerstehende Wohnungen im Gebäude ausschließlich vom Eigentümer zu tragen.
Crowdhouse betont, wie wichtig es ist, die Betriebskosten in Mietverträgen klar zu definieren. Die Plattform rät Eigentümern, eine umfassende Liste aller Betriebskosten, die auf die Mieter umgelegt werden, zusammen mit dem Umlageschlüssel vorzulegen. Unvollständige Listen oder vage Formulierungen wie “sonstige Betriebskosten” sind nicht zulässig und können zu Streitigkeiten mit den Mietern führen.
Crowdhouse beschreibt drei gängige Vorgehensweisen bei der Geltendmachung von Betriebskosten gegenüber Mietern: Abschlagszahlung, Pauschalzahlung und Einbeziehung in die Miete. Bei der Abschlagszahlung zahlen die Mieter einen monatlichen Betrag im Voraus, wobei der Eigentümer mindestens einmal im Jahr eine detaillierte Abrechnung erstellt. Pauschalzahlungen hingegen basieren auf dem Durchschnitt der letzten drei Jahre und erfordern keine jährliche Abrechnung. In der Miete können Betriebskosten enthalten sein, die im Mietvertrag aufgeführt sind.
Crowdhouse beleuchtet auch die Verjährungsfrist für Betriebskostenabrechnungen. Die fünfjährige gesetzliche Verjährungsfrist in der Schweiz ist für Eigentümer und Mieter verbindlich. In Mietverträgen kann jedoch eine andere Verjährungsfrist vereinbart werden, die vorrangig gilt.
Immobilieneigentümer müssen die Feinheiten der Betriebskosten verstehen und wissen, wie sie sich auf ihre Investitionen auswirken. Crowdhouse unterstützt Investoren dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen und ihre Immobilien zu verwalten, indem es klare Richtlinien und Einblicke bietet.
Mit seiner innovativen Plattform und seinem umfassenden Ökosystem revolutioniert Crowdhouse den Schweizer Immobilienmarkt und macht Immobilieninvestitionen für alle zugänglicher und transparenter. Mit einem engagierten Expertenteam und dem Bestreben, den Investitionsprozess zu vereinfachen, setzt Crowdhouse neue Standards in der Branche und hilft Anlegern, sich in der Komplexität des Immobilienbesitzes zurechtzufinden. Weitere Einblicke von Crowdhouse finden Sie auf ihrem YouTube-Kanal und in ihren Podcasts!